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   VGH Hessen, 06.01.2020 - 9 B 1876/18   

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VGH Hessen, 06.01.2020 - 9 B 1876/18 (https://dejure.org/2020,21275)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06.01.2020 - 9 B 1876/18 (https://dejure.org/2020,21275)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06. Januar 2020 - 9 B 1876/18 (https://dejure.org/2020,21275)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Hessen, 26.02.2018 - 9 B 2012/17

    BESTIMMTHEIT; BESTIMMTHEITSERFORDERNIS; ERSATZVORNAHME; ERSATZWASSERVERSORGUNG;

    Auszug aus VGH Hessen, 06.01.2020 - 9 B 1876/18
    Dass die Anordnung des Sofortvollzuges auch unter Berücksichtigung weiterer, hier nicht vorgetragener Belange, rechtmäßig erfolgte, hat der Senat im Übrigen bereits durch Beschluss vom 26. Februar 2018 - 9 B 2012/17 - (juris) in dem von der Gemeinde Mossautal geführten Verfahren, das die hier streitgegenständlichen WKA betraf, entschieden.

    Der Senat hat zu der in der Nebenbestimmung 15.56 angeordneten Sicherstellung einer Ersatzwasserversorgung u.a. ausgeführt, es handele sich bei der Anordnung, eine Ersatzwasserversorgung sicherzustellen, um ein geeignetes und auch erforderliches Mittel, um Gesundheitsgefährdungen für die Einwohner der betroffenen Ortsteile wirksam zu begegnen (s. Beschluss vom 26.02.2018 - 9 B 2012/17 -, juris, Rn 33 ).

    Soweit der Antragsteller geltend macht, die Nebenbestimmungen 15.52 bis 15.55 seien zunächst nicht hinreichend konkretisiert worden, so dass auch nicht hätte beurteilt werden können ob die konkrete Maßnahme zum offensichtlichen Ausschluss von Umweltauswirkungen führe, was etwa die Filteranlage hinsichtlich der Schmerbachquelle angehe, gleiches gelte für die Ersatzwasserversorgung, nimmt der Senat ebenfalls Bezug auf seinen Beschluss vom 26.02.2018 - 9 B 2012/17 -, wo ausgeführt wird "Die Auflage, eine Ersatzwasserversorgung sicherzustellen, ist hinreichend bestimmt, denn die Beigeladene kann ihr entnehmen, was von ihr für den Fall erwartet wird, dass etwa wegen Ausfalls der nach einer Wassertrübung in Betrieb genommenen zweistufigen Filteranlage oder wegen eines Ölunfalls eine Verschmutzung des Quellwassers der Schmerbachquelle eingetreten ist, so dass dieses für eine Trinkwasserversorgung nicht zur Verfügung steht.

  • VGH Hessen, 06.11.2018 - 9 B 765/18

    SOFORTVOLLZUG; ÖFFENTLICHES INTERESSE; GESETZGEBERISCHES ERMESSEN; KLIMAZIELE;

    Auszug aus VGH Hessen, 06.01.2020 - 9 B 1876/18
    Denn dass die Errichtung und Inbetriebnahme einzelner Windkraftanlagen nicht im öffentlichen Interesse liegt, weil der Gesetzgeber die verfassungsrechtlichen Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens in einer Weise überschritten hat, die zur Verfassungswidrigkeit des vom Beklagten seiner Entscheidung zugrunde zu legenden Gesetzes und damit zur Rechtswidrigkeit der angegriffenen Entscheidung führen muss, hat der Antragsteller damit nicht aufgezeigt (vgl. dazu Hess. VGH, Beschluss vom 6. November 2018 - 9 B 765/18 -, juris).

    Davon ausgehend, dass eine UVP-Prüfung nicht erforderlich war, ist eine trotzdem erfolgte Einbeziehung von umfassenderen Prüfungsgesichtspunkten unschädlich (vgl. dazu Hess. VGH, Beschluss vom 6.11.2018 - 9 B 765/18 -, juris).

  • BVerwG, 28.02.2013 - 7 VR 13.12

    Neubau einer Höchstspannungsfreileitung; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus VGH Hessen, 06.01.2020 - 9 B 1876/18
    Die der Vorprüfung zugrunde gelegten Unterlagen, die wesentlichen Prüfschritte und die dabei gewonnenen Erkenntnisse über nachteilige Umweltauswirkungen sind grob skizziert in einem zu den Verwaltungsakten genommenen Dokument niedergelegt, wie es die von dem Verwaltungsgericht herangezogene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 28.02.2013 - 7 VR 13/12, juris Rn. 15) verlangt, ohne dass sich erkennen ließe, dass dieses Dokument nur aus einem einzigen Teil bestehen darf.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2017 - 8 A 870/15

    Genehmigungen für Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf aufgehoben

    Auszug aus VGH Hessen, 06.01.2020 - 9 B 1876/18
    Entgegen der Beschwerdebegründung hat sich das Verwaltungsgericht mit der Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Mai 2017 - 8 A 870/15 -, juris, auseinandergesetzt, wie sich den Ausführungen auf Seite 41 des Beschlussabdrucks entnehmen lässt, wenn auch das Verwaltungsgericht ein anderes Ergebnis für richtig hält als der Antragsteller.
  • VGH Hessen, 24.08.2016 - 9 B 974/16

    ARTENSCHUTZRECHTLICHE BELANGE; PRÜFUNGSUMFANG; SCHUTZKRITERIEN; STANDORTBEZOGENE

    Auszug aus VGH Hessen, 06.01.2020 - 9 B 1876/18
    Soweit der Antragsteller vorträgt, damit werde die verfahrenslenkende Funktion der UVP- Vorprüfung bzw. Durchführung der UVP grundlegend verkannt, ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats allein der Umstand, dass sich im laufenden Genehmigungsverfahren Auflagen und Nebenbestimmungen als notwendig erweisen oder erst dort geklärt werden kann, dass dies nicht der Fall ist, nicht schon die Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung begründet (s. Beschluss vom 03.11.2015 - 9 B 1051/15 -, juris, Rn 43 ; Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 -, juris Rn 30 ); dementsprechend kommt diesem Umstand auch keine Indizwirkung zu.
  • VGH Hessen, 03.11.2015 - 9 B 1051/15

    Wann sind Windenergieanlagen UVP-pflichtig?

    Auszug aus VGH Hessen, 06.01.2020 - 9 B 1876/18
    Soweit der Antragsteller vorträgt, damit werde die verfahrenslenkende Funktion der UVP- Vorprüfung bzw. Durchführung der UVP grundlegend verkannt, ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats allein der Umstand, dass sich im laufenden Genehmigungsverfahren Auflagen und Nebenbestimmungen als notwendig erweisen oder erst dort geklärt werden kann, dass dies nicht der Fall ist, nicht schon die Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung begründet (s. Beschluss vom 03.11.2015 - 9 B 1051/15 -, juris, Rn 43 ; Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 -, juris Rn 30 ); dementsprechend kommt diesem Umstand auch keine Indizwirkung zu.
  • VGH Hessen, 25.07.2017 - 9 B 2522/16

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von

    Auszug aus VGH Hessen, 06.01.2020 - 9 B 1876/18
    Nicht zu beanstanden sind bereits die Ausführungen des Verwaltungsgerichts, wonach das Überprüfungsergebnis der zuständigen Behörde im Rahmen der UVP-Vorprüfung, dass eine UVP-Prüfung unterbleiben solle, gerichtlich nur darauf hin zu überprüfen ist, ob die Vorprüfung entsprechend den Vorgaben von § 3c UVPG a.F. erfolgt ist und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist (vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 -, juris, Rn. 22 ff.).
  • VG Darmstadt, 24.08.2018 - 6 L 4907/17

    Klage eines Umweltverbandes gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 06.01.2020 - 9 B 1876/18
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 24. August 2018 - 6 L 4907/17.
  • VG Darmstadt, 04.11.2021 - 6 K 826/17
    Der vorsorglich für den Fall einer Trübung des Grundwassers vorgesehene Filtereinbau verhindert eine Beeinträchtigung des Trinkwassers und stellt damit eine Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahme dar, die im Rahmen der UVP-Vorprüfung zu berücksichtigen ist (vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 19.09.2017 - 6 L 1031/17.DA , juris, Rn. 69 ff, und Beschluss vom 24.08.2018 - 6 L 4907/17.DA -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 06.01.2020 - 9 B 1876/18 -, juris, Rn. 19 ).

    Bei der Anordnung der Bereithaltung einer mobilen Trinkwasseraufbereitungsanlage handelt es sich ebenfalls um ein geeignetes Mittel, um Gesundheitsgefährdungen für die Einwohner der betroffenen Ortsteile wirksam zu begegnen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 06.01.2020 - 9 B 1876/18 -, juris, Rn. 19 ).

  • VG Darmstadt, 04.11.2021 - 6 K 229/16

    Klage gegen Windpark Greiner Eck im Odenwald abgewiesen

    69 ff., und Beschluss vom 24.08.2018 - 6 L 4907/17.DA -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 06.01.2020 - 9 B 1876/18 -, juris, Rn. 19 ).

    Bei der Anordnung der Bereithaltung einer mobilen Trinkwasseraufbereitungsanlage handelt es sich ebenfalls um ein geeignetes Mittel, um Gesundheitsgefährdungen für die Einwohner der betroffenen Ortsteile wirksam zu begegnen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 06.01.2020 - 9 B 1876/18 -, juris, Rn. 19 ).

  • VG Kassel, 17.02.2020 - 7 K 6271/17

    Windenergie; Drittanfechtung durch Naturschutzvereinigung; "verspätete"

    Diese Verfahrensweise dient der Erzielung eines tragfähigen und sachgerechten Ergebnisses und dies liegt auch im Interesse potenziell beeinträchtigter Dritter liegt, während die daraus folgende Belastung einer möglichen Verlängerung des Genehmigungsverfahrens zunächst nur den Vorhabenträger trifft (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 6. Januar 2020 - 9 B 1876/18 , S. 6 f., n. v.; VGH Kassel, Beschluss vom 24. August 2016 - 9 B 974/16 , Rn. 23 , juris; VGH Kassel, Beschluss vom 3. November 2015 - 9 B 1051/15 , Rn. 42 , juris; VGH Kassel, Beschluss vom 2. März 2015 - 9 B 1791/14 , Rn. 13 , juris).
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